Autoversicherung
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Unbeschwert Autofahren - Wichtige Merkmale der Autoversicherung
Gesetzliche Pflicht:
Die Autoversicherung gehört zur Kfz-Versicherung und ist in Deutschland für alle Pkw vorgeschrieben.
Zusatzoptionen wählen:
Wahlweise kann der Schutz durch eine Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko) ergänzt werden.
Was ist eine Autoversicherung?
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, benötigt eine Autoversicherung. Vorgeschrieben ist hier von Gesetzeswegen mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung. Optional kann jeder Halter den Versicherungsschutz um eine Kaskoversicherung, also konkret um einen Teil– oder Vollkaskoschutz erweitern. Während die Haftpflichtversicherung nur Personen-, Sach– und Vermögensschäden übernimmt, die Dritten (also beispielsweise dem Unfallgegner) entstanden sind, greift die Kaskoversicherung grundsätzlich auch bei Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers. Hinsichtlich der geforderten Deckungssumme hat der Gesetzgeber ein erforderliches Minimum festgelegt. Dieses wird von den Versicherungen mittlerweile oftmals sogar übertroffen.
Im Januar 2016 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf deutschen Straßen rund 45 Millionen PKW zugelassen. Damit ist statistisch gesehen auf mehr als jeden zweiten Deutschen ein PKW zugelassen.
Wie vergleiche ich die Versicherung für mein Auto?
Damit die Kosten für die eigene Autoversicherung möglichst überschaubar sind, aber trotzdem nicht am falschen Ende gespart wird, müssen beim Vergleich einige wichtige Kriterien unbedingt beachtet werden.
- Art des Versicherungsschutzes:
Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, sollte man sich natürlich vorab für einen Versicherungsschutz entscheiden. Die Wahloptionen: Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
- Deckungssumme:
Wichtig für die Haftpflicht ist nicht nur die reine Versicherungssumme, sondern auch, wie sich diese auf die Schadensarten (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) aufgliedert. Empfehlenswert ist dabei eine Deckungssumme, die über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgeht – viele Versicherungen bieten das von sich aus bereits an.
- Selbstbeteiligung:
Nicht unterschätzt werden sollte für die Beitragsberechnung natürlich der Eigenbehalt. Dieser muss bei jedem Schaden aus eigener Tasche gezahlt werden. Unsere Empfehlung: Die Selbstbeteiligung nicht zu hoch ansetzen. Eine überschaubare Selbstbeteiligung ist sinnvoll und wirkt sich beitragsmindernd aus.
- Zahlungsweise:
Wer einmal jährlich seine Versicherungsbeiträge zahlt, zahlt effektiv die geringsten Beiträge. Mit Zuschlägen muss allerdings der rechnen, der monatlich bezahlen will.
- Neupreisentschädigung:
Gerade für Neuwagen empfiehlt sich die Neupreisentschädigung. Das bedeutet, dass beim Totalschaden nicht nur der Wiederbeschaffungswert, sondern der Neuwert des Fahrzeugs ersetzt wird (Achtung: Meist an konkrete Auflagen geknüpft!)
- Fahrzeug und Fahrer:
Nicht außer Acht gelassen werden dürfen natürlich auch das Fahrzeug selbst (Alter, Zustand, Marke, Wert) sowie der Kreis der eingetragenen Fahrer. Auch die jährliche Fahrleistung ist in diesem Zusammenhang natürlich von Relevanz.
Welche Risiken versichert die Autoversicherung?
Entscheidend für die Frage, welcher Versicherungsschutz gewährt wird, ist natürlich die Art der Autoversicherung: Versicherungsschutz bei der Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet den gesetzlichen Mindestrahmen an Versicherungsschutz. Dieser umfasst lediglich Schäden, die anderen Personen durch das versicherte Auto entstanden sind. Irrelevant ist dabei, um welche Art von Schäden es sich handelt. Sowohl Personen- als auch Sach-und Vermögensschäden, die der Drittperson entstehen, sind bis zu der jeweils festgelegten Deckungssumme versichert. Die Versicherungssumme ist dabei gesetzlich vorgeschrieben durch folgende Mindestsummen: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass die Mehrheit der Versicherer deutlich umfangreichere Versicherungssummen von oft pauschal 100 Millionen Euro anbietet. Für neuere Fahrzeuge lohnt sich ein Versicherungsschutz, der über die reine Haftpflicht hinausgeht. Wer sich nur für die reine Haftpflichtversicherung entscheidet, bekommt diese indes vergleichsweise günstig.
Fälle aus der Praxis
Praxis-Fall: Der Versicherungsnehmer ist für einen Unfall verantwortlich. Der Unfallgegner verletzt sich am Arm und erleidet eine Gehirnerschütterung. Das Fahrzeug des Unfallgegners ist ein Totalschaden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten von der ärztlichen Behandlung bis hin zum Ersatz des zerstörten Autos.
Versicherungsschutz bei Teilkaskoversicherung: Eine Teilkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz für zahlreiche Gefahrenszenarien. Prinzipiell sollte man wissen, dass eine Kaskoversicherung das eigene Fahrzeug schützt
Gängige Leistungen der Teilkaskoversicherung sind insbesondere Schäden, die durch Unwetter (u.a. Blitzschlag, Überschwemmung, Feuer, Hagel) oder durch einen Wildunfall hervorgerufen werden. Aber auch Brandstiftung, Kurzschluss, Explosion und Steinschlag-Schäden sowie Diebstahl und Raub des Kraftfahrzeugs sind hier mitversichert. Meist optional kann man sich bei der Teilkasko auch noch gegen Tierschäden (inklusive Marderbisse) aller Art sowie gegen Erdbeben und Lawinenversichern lassen.
Praxis-Fall: Das Auto wird vom öffentlichen Parkplatz gestohlen. Die Teilkaskoversicherung ersetzt den gesamten Wert des Fahrzeugs.
Versicherungsschutz bei der Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ist der größtmögliche Schutz, für den sich ein PKW-Halter entscheiden kann. Hier werden selbst die Schäden am Fahrzeug ersetzt, die durch den Versicherungsnehmer selbst entstanden sind. Auch Schäden, die keiner Person zugeordnet werden können (z.B. bei Fahrerflucht) werden über die Vollkasko ersetzt. Weiterhin greift dieser Teilschutz bei Vandalismusschäden.
Praxis-Fall: Ein unbekannter Täter rammt das Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Dieser flüchtet und kann nicht gestellt werden. Die Vollkasko ersetzt trotzdem alle Schäden am eigenen Fahrzeug.
Auf einem Bick: Diese Risiken sind versichert
Sachschaden | |
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Schaden durch Personen | |
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Vermögensschaden | |
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Tierbissschaden | |
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Unwetterschaden | |
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Diebstahl | |
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Elementarschaden | |
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Glasbruch | |
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Schaden durch Eigenverschulden | |
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Vandalismus | |
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Fahrerflucht | |
Wer braucht eine Versicherung fürs Auto?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist hierzulande Pflicht. Das bedeutet, dass jeder PKW-Halter, der sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenland bewegen möchte, eine solche Autoversicherung abschließen muss. Wer sein Auto stattdessen auf einem privaten Grundstück abgestellt hat, benötigt keine Autoversicherung. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sind dagegen optionale Elemente, für die sich der Halter auf freiwilliger Basis entscheiden kann.
Das Abstellen von Autos im öffentlichen Raum ohne Zulassung und Versicherung stellt prinzipiell eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von den Behörden entsprechend geahndet.
Was kostet eine Autoversicherung?
Entscheidend für den Preis ist zunächst, ob man sich nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung entscheidet, oder man diesen durch eine Kaskoversicherung erweitern möchte. Weiterhin spielt das Fahrzeugmodell sowie das Baujahr (Typklasse) und die pro Jahr gefahrenen Kilometer eine zentrale Rolle bei der Beitragsberechnung. Ebenso entscheidend ist die Anzahl bzw. das Alter der Fahrer, die Nutzungsart (privat/gewerblich) und die Schadensfreiheitsklasse (siehe unten). Abschließend spielt die Regionalklasse, also die schlichte Angabe des Wohnortes, eine nicht zu unterschätzende Rolle. In der Regionalklasse wird jeweils festgelegt, wie hoch das Risiko für die Versicherung genau in dieser Region ist. In Großstädten wie Berlin besteht statistisch gesehen ein deutlich höheres Risiko für das Fahrzeug – dementsprechend ist eine Autoversicherung auch teurer. Ähnlich entscheidende Faktoren für die Beitragsberechnung findet man auch bei der Motorradversicherung.
Preisfaktor Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse):
SF 31 bis 36 | |
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SF 26 bis 30 | |
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SF 23 bis 25 | |
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SF 22 | |
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SF 18 bis 21 | |
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SF 16 und 17 | |
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SF 14 und 15 | |
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SF 12 und 13 | |
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SF 11 | |
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SF 9 und 10 | |
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SF 8 | |
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SF 7 | |
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SF 6 | |
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SF 5 | |
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SF 4 | |
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SF 3 | |
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SF 2 | |
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SF 1 | |
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Schadenklasse | |
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Fahranfänger | |
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Malusklasse | |
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Übrigens:
Es gibt (legale) Möglichkeiten, seine Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu verbessern und damit Versicherungsbeiträge zu sparen. Als Fahranfänger wirkt sich beispielsweise die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ oft positiv aus. Auch besteht die Möglichkeit, vergleichsweise preiswert, den Zweitwagen zu versichern.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versicherungssumme von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden bzw. 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Versicherer in der Praxis sogar deutlich höhere Deckungssummen garantieren, als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen. Oftmals liegt die Versicherungssumme bei bis zu 100 Millionen Euro (für Sach- und Vermögensschäden). Für Personenschäden werden oftmals pauschal bis zu 8 Millionen Euro angeboten. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist bei einer Autoversicherung unerlässlich. Schließlich kann sich durch einen schweren PKW-Unfall schnell das Leben eines Beteiligten verändern – beispielsweise dann, wenn ein Unfallopfer invalide oder gar querschnittsgelähmt wird. Für die lebenslange Zahlung von Unterstützungsgeldern sowie für den behindertengerechten Umbau der Wohnung können sich Kosten schnell auf einen Millionenbetrag summieren.
Wie kann ich beim Schutz meines Autos Geld sparen?
Wer folgendes beachtet, kann beim Abschluss einer Autoversicherung richtig sparen:
Schließen Sie eine Kaskoversicherung nur dann ab, wenn es sinnvoll ist (z.B. bei neuwertigen Autos)
Achten Sie auf die Selbstbeteiligung (je höher die SB, desto niedriger der Versicherungsbeitrag)
Beschränken Sie die jährliche Laufleistung
Absolvieren Sie ein Fahrsicherheitstraining. Einige Versicherungen gewähren in diesem Fall Rabatte
Berücksichtigen Sie die Fahrzeug-Typklasse bereits beim Autokauf und versuchen Sie „Risikoklassen“ zu vermeiden.
Schadensfreiheitsrabatte z.B. von Großeltern wenn möglich übernehmen.
Wie kann ich eine Autoversicherung kündigen?
Eine Kündigung kann vom Versicherungsnehmer natürlich grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden. Zu beachten sind allerdings die vertraglich vereinbarten Einzelheiten. Hier ist meist genau geregelt, wann und unter welchen Bedingungen gekündigt werden darf. Als Stichtag für die Kündigung gilt dabei in der Regel der 30. November eines jeden Jahres. Das allerdings nur dann, wenn die Vertragslaufzeit traditionell mit dem Kalenderjahr endet (früher die Regel). Weitere Umstände, unter denen gekündigt werden darf:
- Schadensfall:
Macht der Versicherungsnehmer einen Schadensfall geltend, so hat er – unabhängig davon, ob die Versicherung zahlt oder nicht – ein Sonderkündigungsrecht. Dann kann entsprechend innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Ein zeitlicher Zusammenhang zum Schadensfall (ein Monat) wird dabei gefordert.
Die Versicherung hat dieses Sonderkündigungsrecht ebenfalls.
- Erhöhung der Beiträge:
Erhöht der Versicherer die Versicherungsbeiträge, kann der Versicherungsnehmer das Sonderkündigungsrecht auch in Anspruch nehmen und binnen eines Monats kündigen.
- Anderes Fahrzeug oder Neuwagen:
Wird vom Versicherten ein neues Fahrzeug angeschafft, kann der Halter sich auch hier auf die Suche nach dem besten Tarif begeben.
Schritt für Schritt: Wie komme ich zur passenden Autoversicherung?
Ein Kfz-Versicherungsvergleich verspricht Sparpotenzial für Autobesitzer. Für einen möglichst genauen Vergleich benötigen Sie einige Daten wie die Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein, Ihre Schadenfreiheitsklasse, den geschätzten Neuwert und aktuellen Kilometerstand Ihres Fahrzeugs.
- Auswahl der Versicherungsleistung
- Umfang des Versicherungsschutzes festlegen um die Tarife miteinander vergleichbar zu machen: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann natürlich nicht mit einem Vollkaskoschutz verglichen werden. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich auf Grundlage der oben dargestellten Tabelle zu den jeweiligen Leistungen für eine Versicherung entscheiden: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
- Erforderliche Daten bereitlegen
Erforderliche Daten und Angaben in Erfahrung bringen. Für den Vergleich braucht es folgende Daten:
Herstellerschlüssel (HSN) und Typ-Schlüsselnummer (TSN) aus dem Fahrzeugschein
Nächste Hauptfälligkeit der aktuellen Versicherung
Kennzeichen
Datum der Erstzulassung
Erstzulassung auf jetzigen Besitzer
Angabe über Nutzung (privat/ gewerblich)
Art der Finanzierung
Neuwert
Aktueller Kilometerstand
Jährliche Fahrleistung
Abstellort des Fahrzeugs
Geburtsdatum
PLZ
Einträge im Verkehrszentralregister
Ausstellungsdatum des Führerscheins
Fahrzeughalter
Wohneigentum
Mitglied in einem Automobilclub
Als Ergebnis erhalten Sie nun die preiswertesten Autoversicherungen vorgeschlagen. Sie können jetzt bei Bedarf im direkten Vergleich drei Tarife gegenüberstellen.
Der günstigste Tarif muss nicht immer auch der Beste sein. Werfen Sie einen genauen Blick auf die Leistungen. Hier lohnt sich ein Autoversicherungsvergleich online.
Häufige Fragen zur Autoversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach– und Vermögensschäden an Dritten (insbesondere bei einem Unfall). Die eigenen Schäden am Fahrzeug übernimmt dagegen ausschließlich eine Kaskoversicherung. Unterschieden wird hier zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung (siehe oben).
Der Versicherungsschutz ist aufgehoben, wenn der Versicherungsnehmer sein Kraftfahrzeug betrunken oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln (Drogen) führt. Ebenfalls zahlt die Haftpflicht natürlich nicht (ebenso wenig wie die Kaskoversicherung), wenn man einen Schaden vorsätzlich herbeiführt. Hier ist der Straftatbestand des Betrugs (§263 StGB) erfüllt. Dies wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren bestraft.
Das ist abhängig vom individuellen Vertrag. Man kann sich entweder dafür entscheiden, dass nur man selbst als Fahrer des Autos versichert sein soll oder man wählt einen begrenzten Fahrerkreis (= mehrere Personen). Eine weitere Alternative besteht darin, den Fahrerkreis nicht zu begrenzen – jeder ist in diesem Fall durch die jeweils vorhandene Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko versichert.
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