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Autoversicherung wechseln lohnt sich

Stichtag 30. November: Kündigungsfristen beachten

Bild_Autoversicherung Frau Kopf Autofenster

Wer seine Autorsicherung wechseln möchte, sollte dies nicht unüberlegt tun. Zu beachten ist insbesondere die Kündigungsfrist bei der Alt-Versicherung. Wir empfehlen, den Wechsel der Autoversicherung strukturiert durchzuführen, um als Ergebnis von einem leistungsstarken und trotzdem günstigen Versicherungstarif zu profitieren. Doch wie läuft so ein Versicherungswechsel schrittweise ab und welche Hinweise sollte man in diesem Zusammenhang beachten? Erfahren Sie im Folgenden, was zu beachten ist.

Kündigungsfrist der Autoversicherung:

Prinzipiell gilt der 30. November eines jeden Jahres als Stichtag für den Wechsel der Autoversicherung. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Termin die Kündigung bei der alten Autoversicherung vorliegen muss, um pünktlich zum Start des neuen Jahres wechseln zu können. Grund dafür ist, dass die Autoversicherungsverträge grundsätzlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen und es eine vierwöchige Kündigungsfrist gibt. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, bis zum 30. November zu kündigen. Wir empfehlen die Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben zu versenden, um im Zweifel einen Nachweis zu haben.

PKW Fahrer:

Einen konkreten Kündigungsgrund muss der PKW-Halter gegenüber der Versicherung nicht mitteilen, wenn fristgemäß gekündigt wird.

Sonderkündigung: Trotz Kündigungsfrist im laufenden Jahr die Versicherung wechseln

Bild_Autoversicherung Auto von vorne

Unabhängig von der eben beschriebenen Möglichkeit einer fristgemäßen Kündigung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Option "unterjährige Kündigung". Möglich ist das zum Beispiel, wenn der Versicherer die Prämien erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Ebenfalls ist eine Sonderkündigung dann möglich, wenn die Versicherung ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, ändert oder es einen gemeldeten Schadensfall gegeben hat. Darüber hinaus erlauben die Vertragsbedingungen eine außerordentliche Kündigung im Falle eines Fahrzeugwechsels. Ist eine der genannten Bedingungen erfüllt, kann die Autoversicherung flexibel zum Monatsende gewechselt werden.

Sonderkündigung ist möglich bei:

  • Prämienerhöhung ohne entsprechende Leistungserhöhung

  • Fahrzeugwechsel

  • Schadensfall

  • AGB-Änderung

Mit den Premium-Konditionen werden die umfangreichsten Versicherungsleistungen angeboten. Die Neuwertentschädigung wird grundsätzlich volle zwei Jahre gewährleistet, die Deckungssumme ist sehr umfangreich und Sonderzubehör ist zumeist bis zu einem Betrag von 10.000 Euro versichert. Interessant dürfte gerade für Neufahrzeuge die Zahlung wegen Wertminderung sein, die im Vollkasko-Tarif enthalten ist. Bei größeren Schäden über 1.000 Euro zahlt die Versicherung zusätzlich zur Reparatur auch noch einen Betrag, der die Wertminderung kompensieren soll. Bei vielen anderen Leistungen wie Folgeschäden durch Tierbisse ist die maximale Deckungssumme zudem nochmal deutlich höher als in den jeweiligen Basis- bzw. Standard-Konditionen.

Finanztip:

Die preisliche Differenz zwischen Basis- und Standard-Konditionen sind überschaubar. Schon für 20-30 Euro mehr im Jahr, je nach Versicherungsart, kann man in den Genuss dieser attraktiven Zusatzleistungen kommen.

Schritt für Schritt zur neuen Kfz-Police

Die Bequemlichkeit führt grundsätzlich dazu, dass viele Kfz Besitzer ihre Versicherung selten bis gar nicht wechseln. Sie denken, dass ein Wechsel der Autoversicherung mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden ist. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das schnellstmöglich erledigt bekommen.

  • Kündigungsbedingungen prüfen:

    Priorität hat zunächst die Prüfung der alten Vertragsbedingungen. Im Vordergrund steht hier die Beantwortung der Frage, wann eine fristgemäße Kündigung möglich ist und welche Frist hierfür eingehalten werden muss. Stichtag ist generell der 30. November. Alternativ kann man natürlich prüfen, ob es einen Grund zur Sonderkündigung wie zum Beispiel Fahrzeugwechsel, Schadensfall oder Prämienerhöhung gibt.

  • Versicherungsbedarf ermitteln:

    Ist sichergestellt, dass eine Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist, sollte man sich über die Versicherungsleistungen Gedanken machen. Zunächst ist zu klären, ob die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ausreicht, oder ob Sie eine Kaskoversicherung, Teilkasko oder Vollkasko abschließen wollen. Auch über deren Ausgestaltung, ob Basis, Standard oder Premium, können Sie sich bereits an dieser Stelle Gedanken machen.

  • Autoversicherung Vergleich nutzen:

    Nutzen Sie den Online-Vergleich, um die besten Tarife für die eigene Autoversicherung aus dem umfangreichen Versicherungsdschungel herauszufiltern. Hierzu müssen einige Angaben zu Fahrer und Fahrzeug gemacht werden.

  • Tarif auswählen und Wechsel direkt online beantragen:

    Entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Top-Tarif und beantragen Sie diesen bei Bedarf direkt online. Liegt die Vertragsbestätigung vor, kann die Altversicherung gekündigt werden.

Tipp:

Wir empfehlen die Kündigung bei der Altversicherung erst dann abzusenden, wenn der neue Vertrag bestätigt ist. Die Kündigung muss unbedingt zum Stichtag eingegangen sein.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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