Bootsversicherung

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Gut versichert und immer am Wind mit der Bootsversicherung

Versicherung für Ihr Boot


Eine Bootsversicherung  ist für alle Bootstypen empfehlenswert (u.a. Motorboot, Segelboot, Motoryacht, Segelyacht, Jetboot, Jetski)

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Verschiedene Versicherungstypen wählbar: Bootshaftpflicht-, Kasko-, Insassen-, Unfall- und Motorversicherung 

Keine gesetzliche Pflicht


Die Bootsversicherung ist in Deutschland freiwillig. Ohne Bootsversicherung haftet der Bootsführer laut BGB sowohl bei Fahrlässigkeit als auch bei Vorsatz in vollem Umfang.

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist eine Bootsversicherung?

Ganz gleich, ob Motorboot, Segelboot, Motoryacht, Segelyacht, Jetboot oder Jetski: Eine Bootsversicherung schützt den Besitzer vor einer großen Bandbreite an möglichen Schadensszenarien. Es kann dabei zwischen unterschiedlichen Versicherungen gewählt werden, die mit denen in der Kfz-Versicherung vergleichbar sind. So gibt es auch für Boote eine klassische Haftpflichtversicherung, eine Kaskoversicherung sowie zusätzlich eine Insassen-Haftpflichtversicherung sowie aber eine Maschinen-Elektronikversicherung. Im Schadensfall sollte man sich besser auf eine Bootsversicherung stützen, da diese einen guten Rundumschutz bieten.
Für Yachten eignet sich eine Yachtversicherung, alle Informationen finden Sie dazu hier bei uns.

Was ist versichert?

Hinter dem allgemeinen Begriff der Bootsversicherung verbirgt sich eine große Auswahl verschiedener Versicherungen, die im Folgenden separat betrachtet werden:

  • Bootshaftpflichtversicherung:

    Die Bootshaftpflichtversicherung ist das Fundament für einen ausreichenden Versicherungsschutz als Bootseigner. Abgesichert sind hier Schäden, die Dritten zugefügt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden im konkreten Zusammenhang mit dem in der Police genannten Fahrzeug (Boot) steht. Unter Umständen können hierüber auch Unfälle an Bord, die zu Invalidität oder Tod führen, mitversichert sein. Auch dient die Bootshaftpflicht als passive Rechtsschutzversicherung, da unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden – auch vor Gericht.

Beispiel:

Der Bootsführer übersieht einen im Wasser befindlichen Schwimmer und fährt diesen an. Der Schwimmer zieht schwere Verletzungen davon und ist invalide. Die Bootshaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Falle sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Opfer erleidet.

  • Bootskaskoversicherung:

    Die Bootskaskoversicherung versichert in erster Linie Teilschäden oder den Totalverlust des eigenen Bootes. Außerdem umfasst der Versicherungsschutz im Regelfall die Maschinenanlage inklusive Antriebsanlage, Außenbordmotor, Steuerungssysteme und Armaturen. Auch das entsprechende Zubehör ist über die Kaskoversicherung versichert. Je nach Versicherung besteht auch die Möglichkeit, Beiboote, Trailer, Hilfsaußenmotor, Tauch- und Wasserskiausrüstung in die Police mit aufzunehmen.

Achtung:

Bei der Bootsteilkaskoversicherung gibt es Schadensfreiheitsrabatte. Nach einigen schadensfreien Jahren erhält man folglich einen Schadensfreiheitsrabatt, der aber im Schadenfall zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht wird.

  • Insassen-Unfallversicherung:

    Eine äußerst sinnvolle Ergänzung zur Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherung ist die Insassen-Unfallversicherung. Damit sind nicht nur Bootsführer und Crew, sondern auch die Gäste an Bord versichert. Der Versicherungsschutz greift auch bei Landgängen sowie beim Schwimmen und beim Wassersport (z.B. Wasserski). Erstattet werden insbesondere spezielle medizinische Notfallkosten sowie Kosten bei Rettung auf offener See.

  • Rechtsschutzversicherung Wassersport:

    Die Bootshaftpflichtversicherung enthält eine passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass unberechtigte Forderungen von der Versicherung abgewehrt werden. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung Wassersport ist prinzipiell nicht notwendig, da sich das juristische Streitpotenzial in Zusammenhang mit dem Boot normalerweise über die konventionelle Rechtsschutzversicherung absichern lässt.

Welche Versicherung ist für welches Risiko notwendig?

Haftpflicht
Kasko
Insassen-Unfall
Schäden an Dritten
X
Teilschäden am Boot
X
Totalschaden/ -verlust des Bootes
X
Unfälle, an Bord, die als Folge Invalidität oder Tod haben
(X)
*sofern Besitzer haftbar
X
Was kostet die Versicherung

Was kostet eine Bootsversicherung?

Folgende Fragen spielen zur Berechnung der Bootsversicherung eine zentrale Rolle:

  • Handelt es sich um ein Motorboot, Segelboot, Motoryacht, Segelyacht, Jetski?

  • Welches sind Hersteller, Baujahr und Baumaterial des Bootes?

  • Wieviel ist das Boot in Euro wert?

  • Wie stark ist der Motor und welches ist die Höchstgeschwindigkeit?

  • Wo befindet sich der Liegeplatz und in welcher Region ist das Boot unterwegs?

  • Welchen Umfang soll der Versicherungsschutz haben: Haftpflicht oder Kasko?

  • Welcher Versicherungsschutz besteht aktuell mit wievielen schadensfreien Jahren (SF-Klasse)?

  • Wie hoch soll die Selbstbeteiligung sein?  Besteht der der Wunsch nach einer Saisonversicherung?

  • Soll eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen werden?

Häufige Fragen zur Bootsversicherung

Jeder Bootsführer sollte im Prinzip eine Bootsversicherung abschließen. Im  §823 Abs. 1 des BGB  heißt es nämlich: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen weiteren Rechts verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet”. Allerdings ist der Abschluss einer Bootsversicherung  keine gesetzliche Pflicht  in Deutschland. In Italien verlangt der Gesetzgeber eine entsprechende Versicherung.

Ein eingetretener Sach- oder gegebenenfalls sogar Personenschaden, kann schnell  in den Millionenbereich gehen. Ohne eine leistungsstarke Bootsversicherung steht damit unter Umständen die eigene Existenz auf dem Spiel.

Irrtümlicherweise gehen viele Bootsbesitzer davon aus, dass verursachte Schäden durch ihr Boot über die Privathaftpflichtversicherung versichert sind. Viele Privathaftpflichtversicherungen versichern lediglich das Führen von eigenen Motorbooten  bis zu einer Motorstärke von 5 PS bzw. 3,7 KW.  Wer stärker motorisiert unterwegs ist, ist nicht über Privathaftpflicht versichert. Eine separate Bootsversicherung liegt damit nahe.

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer passenden Bootsversicherung kommen:

  1. Versicherungsbedarf festlegen

    Sie sollten zuerst ermitteln, welcher Versicherungsschutz für Sie in Frage kommt. Reicht eine Bootshaftpflichtversicherung oder soll es eine Bootskaskoversicherung sein? Soll der Versicherungsschutz gegebenenfalls durch eine Insassen-Unfallversicherung oder durch eine Maschinen-Elektronikversicherung erweitert werden? Wie hoch soll eine Selbstbeteiligung im Schadenfall sein? Sie können mitunter Versicherungsbeiträge sparen.

  2. Informationsbeschaffung

    Bevor der Bootsversicherungsvergleich durchgeführt werden kann, muss der Bootseigner zunächst einige wesentliche Informationen zu seinem Schiff und zur Anlegestelle beschaffen. Hierzu zählen insbesondere Schiff-Art, Hersteller, Baujahr, Baumaterial, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit sowie der Wert in Euro. Auch der Liegeplatz und das Fahrgebiet spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung.

  3. Bootsversicherungsvergleich durchführen

    Verschicken Sie online Ihre Anfrage mit den entsprechenden Details. Sie erhalten umgehend und unverbindlich Angebote zum Vergleich.

Eine Bootsversicherung lässt sich wie jede andere Versicherung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist sowie der eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit jederzeit kündigen. Üblich ist auch hier eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Achtung:

Wer sein Boot verkauft, muss seine Versicherung in jedem Fall hierüber informieren. Diese erhält nämlich keine Nachricht über eine Ab-, An- oder Ummeldung des Bootes. Die Bootskaskoversicherung muss unter Vorlage des Kaufvertrages gekündigt werden, da sie ansonsten an den Käufer des Bootes übergeht. Die Bootshaftpflichtversicherung erlischt dagegen automatisch.

Die Privathaftpflichtversicherung versichert in der Regel nur das Führen von eigenen Motorbooten bis zu einer Motorstärke von 5 PS bzw. 3,7 KW. Sobald das eigene Boot leistungsmäßig darüber hinaus geht, ist eine Bootsversicherung absolut zu empfehlen. Trotzdem ist sie zumindest in Deutschland keine gesetzliche Pflicht (anders z.B. in Italien oder in den Niederlanden).

Theoretisch schon. Praktisch schreiben die Versicherungen in ihren Annahmerichtlinien aber vor, welche Fahrzeuge versichert werden. So kommt es oft vor, dass Boote, die älter als 20 Jahre sind, nicht versichert werden können. Zudem schreiben einige Versicherungen vor, dass das Boot unter deutscher Flagge unterwegs sein muss.

Ja, das ist prinzipiell kein Problem. Bei der Antragstellung muss das aber angegeben werden. Versicherungsnehmer wäre in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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