Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung
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Die Haftpflichtversicherung für Ihre vermietete Immobilie
Schutz für den Vermieter:
Für Immobilien, die nicht vom Eigentümer selbst bewohnt werden
Kostenverteilung an Mieter möglich:
Vermieter können die Kosten für diese Versicherung auf den Mieter umlegen (Nebenkosten)
Nur für vermietete Objekte:
Für das selbstbewohnte Einfamilienhaus greift an dieser Stelle die private Haftpflichtversicherung
Gegen jegliche Schäden versichert:
Häuser und Grundstücke bergen ein vielfältiges Gefahrenpotenzial: Rutschgefahr bei Schnee/Nässe, herunterfallende Gegenstände wie Dachziegeln, nicht ordnungsgemäß abgesicherte Bau- oder Reparaturarbeiten
Was ist eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung?
Neben der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor allen Risiken seiner vermieteten Immobilie oder seines Grundstückes ab. Gerade im Winter kommt es häufig zu Schadensvorfällen. Zum Beispiel dann, wenn der Streupflicht nicht (rechtzeitig) nachgekommen wurde und ein Passant wegen der Glätte stürzt und sich Verletzungen zuzieht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haftet der Eigentümer in solchen Fällen in unbegrenzter Höhe. Notwendig ist eine solch spezielle Form der Haftpflichtversicherung, wenn der Eigentümer die Immobilie vermietet hat.
Die Kosten für diese Versicherung sind Nebenkosten laut der Betriebskostenverordnung (Punkt 13: „Sach- und Haftpflichtversicherungen“) und können demzufolge auf die Mieter umgelegt werden.
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer einer Immobilie ist, diese aber nicht selbst bewohnt. Auch Eigentümer eines brachliegenden Grundstücks sollten sich über einen derartigen Versicherungsschutz ernsthafte Gedanken machen. Sie sind schließlich für alle Gefahren verantwortlich, die sich Dritten hier bieten. Sinnvoll ist sie aber nur dann, wenn beim entsprechenden Grundstück der Baubeginn noch nicht feststeht bzw. eine Bebauung noch gar nicht geplant ist. Andernfalls sollte schon beim Grundstückskauf eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Was ist versichert?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung springt prinzipiell ein, wenn der Immobilieneigentümer fahrlässig die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Viele Eigentümer schließen eine solche Haftpflichtversicherung vor allem in Hinblick auf die Räum- und Streupflicht ab, derer sie unterliegen. Als Immobilien- bzw. Grundstückseigentümer ist man nämlich verpflichtet, die angrenzenden Gehwege vom Schnee zu befreien, damit sich keiner verletzt. Er kann zwar die Räum- und Streupflicht auf die Mieter umlegen, ist unterm Strich aber im Regelfall trotzdem verantwortlich und damit voll haftbar. Die Haftbarkeit erlischt auch dann nicht, wenn der Vermieter einen Winterdienst beauftragt. Stürzt ein Passant also wegen Glätte auf dem Grundstück des Vermieters, so ist dieser in vollem Umfang haftbar. Der Gebäudeeigentümer muss nun für sämtliche Folgekosten aufkommen. Dazu zählt nicht nur die ärztliche Behandlung des Verletzten, sondern auch ein eventueller Verdienstausfall sowie die Regulierung von Sachschäden. Im schlimmsten Fall zahlt man bei dauerhaften Verletzungen lebenslang eine Rente. Demzufolge macht es allein schon aus diesem Grund Sinn, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sichert diese Haftpflichtversicherung natürlich das ganze Jahr über alle Gefahren ab, die von der Immobilie bzw. vom Grundstück ausgehen. So greift sie beispielsweise auch, wenn ein Passant wegen schlechter Beleuchtung auf dem Grundstück stürzt und sich verletzt. Besonders heikel wird es im Falle von Baustellen. Wird zum Beispiel die Eingangstreppe repariert und diese wurde nur mangelhaft abgesichert, so besteht die ständige Gefahr, dass sich ein Anwohner oder eine andere Person dadurch verletzt. Auch bei heruntergefallenen Dachziegeln, die einen Personen- oder Sachschaden verursachen, greift grundsätzlich die Grundbesitzerhaftpflicht. Ein weiteres Risiko, welches durch diese Versicherung abgesichert wird: Ein Sturm sorgt dafür, dass ein Bauzaun umkippt. Die Folge daraus ist, dass der Zugang zum Grundstück dadurch ermöglicht wird und Kinder sich später auf dem Grundstück verletzten. Die infolgedessen entstandenen Schäden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht in vollem Umfang. Die Versicherungsleistungen in aller Kürze:
Diese Rentenversicherung tritt ein, wenn der Eigentümer die Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat
Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter
Mögliche Schadensszenarien: Sturz bei Glätte im Winter, Sturz bei mangelhafter Beleuchtung, herunterfallende Dachziegel oder herunterstürzender Ast, verletzte Kinder auf einem brachliegenden Grundstück
Passive Rechtsschutzversicherung
Passive Rechtsschutzversicherung:
Ebenfalls dient die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass unberechtigte Forderungen abgewehrt werden – notfalls auch vor Gericht.
Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich: Worauf muss ich beim Abschluss achten?
Für die Berechnung der zu zahlenden Versicherungsbeiträge fordert die Versicherung zunächst die Angabe einiger Eckdaten zum gewünschten Objekt, welches versichert werden soll. Aber auch weitere Faktoren haben Einfluss auf die Berechnung der Versicherungsbeiträge. Dazu zählen unserer Erfahrung zufolge insbesondere:
- Eigentumsart: Alleineigentum oder Gemeinschaftseigentum?
- Risikoart: Mehrfamilienhaus, Gewerbefläche, vermietetes Einfamilienhaus oder unbebautes Grundstück?
- Jahresbruttomiete: Gemeint ist die jährliche Miete inklusive aller Nebenkosten
- Anzahl der Wohneinheiten: Interessant vor allem bei Mehrfamilienhäusern
- Garagen: Anzahl der frei stehenden Garagen oder Stellplätze
- Vertragslaufzeit: Oftmals kommt eine Laufzeit von 1, 3 oder 5 Jahren in Betracht
- Vergangene Schäden: Wie viele Schadensmeldungen gab es in den vergangenen Jahren?
- Selbstbeteiligung: Viele Versicherungen bieten eine Haftpflicht für Grundbesitzer ohne Selbstbeteiligung an. Meist ist das auch sinnvoll (gerade als Vermieter)
Achtung:
Eine Hausratversicherung ist nicht speziell eine personengebundene, Versicherung, sondern sorgt für Ersatz der Hausrates, der sich – im Versicherungsfall – nach dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats der versicherten Person(en) beziffert, zum, Beispiel einer Familie.
Wie jede andere Versicherung lässt sich auch die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zu jedem Zeitpunkt kündigen. Zu beachten ist natürlich die bei Vertragsabschluss gewählte Mindestvertragslaufzeit. Diese beträgt üblicherweise zwischen ein und fünf Jahren. Angesichts der niedrigen Beiträge, die pro Jahr aufgewendet werden müssen, ist ein Wechsel natürlich in erster Linie nur dann sinnvoll, wenn man leistungsmäßig aufstockt.
Was kostet eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Schon ab etwa 30 Euro hat man bei einigen Versicherungen die Möglichkeit, beispielsweise ein Einfamilienhaus zu versichern. Bei einem Mehrparteienhaus ist mit einem geringen Aufschlag zu rechnen. Mit dieser monatlich sehr geringen finanziellen Belastung sichert man sich umfangreich gegen alle Gefahren, die in Verbindung mit der Immobilie oder dem Grundstück stehen, ab.
Die Versicherungssumme muss passen, erklären unsere Versicherungsexperten. Die übliche Pauschale beträgt demnach 650 Euro pro Quadratmeter. Dabei zählt nur die reine Wohnfläche.
Wie komme ich Schritt für Schritt zu einer Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung?
Die Sinnhaftigkeit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung steht außer Frage. Aber wie kommt man denn nun am schnellsten zu einer leistungsstarken Haftpflichtversicherung für die eigene Immobilie bzw. das eigene Grundstück? Wir zeigen es Schritt für Schritt:
- Notwendigkeit prüfen!
Im ersten Schritt sollte geprüft werden, ob die Versicherung überhaupt notwendig ist. Sinnvoll ist sie vor allem für Eigentümergemeinschaften, Eigentümer von brachliegenden Grundstücken sowie für Besitzer von Immobilien, die diese vermieten.
- Notwendige Informationen beschaffen!
Jetzt muss der Eigentümer die für den Vergleich erforderlichen Informationen beschaffen. Dazu zählen neben der Risikoart, der Eigentumsart und der Jahresbruttomiete auch die Anzahl der Wohneinheiten, Garagen und Schäden, die in der Vergangenheit aufgelaufen sind.
- Grundbesitzerhaftpflicht-Vergleich durchführen!
Abschließend können die entsprechenden Daten in den Vergleich eingegeben werden. In diesem Zusammenhang muss auch häufig noch angegeben werden, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfallen soll und wie lange man sich vertraglich binden möchte (Vertragslaufzeit).
Achtung:
Gerade bei der Privathaftpflicht sind viele Schäden finanziell nicht unbedingt ausufernd. Wer hier auf extrem hohe Selbstbeteiligungen setzt, trägt geringe Schäden selbst.
Tipp:
Experten empfehlen eine überschaubare Laufzeit von ein bis zwei Jahren in Verbindung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Häufige Fragen zur Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Neben Eigentümern, die ihre Immobilie vermietet haben, ist eine solche Versicherung auch für Eigentümergemeinschaften oder Besitzer eines brachliegenden Grundstücks sinnvoll. Der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses muss sich dagegen nicht um den Versicherungsabschluss kümmern. Wenn ein Einfamilienhaus durch den Besitzer selbst bewohnt wird, erfolgt die Absicherung grundsätzlich bereits über die Privathaftpflicht-Versicherung.
Ja, der Vermieter hat ein Recht darauf, die entstehenden Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf den Mieter umzulegen. Dies erfolgt in der jährlichen Nebenkostenabrechnung unter Punkt 13: „Sach- und Haftpflichtversicherungen“.
Der gewährte Grundschutz ist oftmals gleich. Der Unterschied liegt im Detail: So gibt es im Vergleich teilweise unterschiedlich hohe Deckungssummen für Personen– bzw. Sachschäden sowie Unterschiede bei der Haftungshöhe für Vermögensschäden. Auch interessant: Sind Bauvorhaben am Gebäude und sogenannte Allmählichkeitsschaden mitversichert? Wie sieht es mit Be- und Entladeschäden aus und besteht die Möglichkeit, Garagen (kostenfrei) mitzuversichern?
Eine gängige Praxis ist es, dass der Vermieter dem Mieter unter anderem die Streupflicht auferlegt. Zwar ist das grundsätzlich möglich, jedoch entbindet es ihn als Eigentümer nicht von der Haftung. Der Eigentümer hat sogar die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass der Mieter der Räumpflicht nachkommt.
Schon von einem unbebauten Grundstück können Gefahren ausgehen. Der Eigentümer von solch einem Grundstück ist dafür verantwortlich, dass dort keiner zu Schaden kommt. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist sinnvoll, sofern der Baubeginn noch nicht feststeht oder keine Bebauung geplant ist. Andernfalls ist im Falle einer baldigen Bebauung eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!