Private Rentenversicherung wechseln

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Private Rentenversicherung wechseln, Lebensabend absichern

Je nach Ausgestaltung Ihres Tarifes kann es sich lohnen, über einen Wechsel der Privaten Rentenversicherung nachzudenken. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Sie einfach und unkompliziert einen Wechsel durchführen können. Grundsätzlich sollten Sie den bestehenden Vertrag kündigen, verkaufen oder beitragsfrei stellen, um sich dann für eine neue Police entscheiden zu können.

Wohin wechseln?

Wechsel zur Riester Rente

Unabhängig davon, welche der möglichen Rentenversicherungen Sie bereits abgeschlossen haben – ein Wechsel zur Riester-Rente ist in jedem Fall möglich. Vor einem Wechsel der Rentenversicherung zur Riester-Rente sollten Sie wissen, wodurch sich diese Privat-Rente kennzeichnet:

  • Ziel: Aufbau eines langfristig verfügbaren Kapitals für das Rentenalter

  • Staatliche Förderung für Riester-Sparer bis zu 154 Euro/Jahr

  • Weitere Steuerermäßigungen möglich

  • Geeignet für steuer- und rentenversicherungspflichtige Personen

  • Lebenslange Auszahlung monatlicher Beträge ab Renteneintritt

  • Auszahlung in der Regel nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres möglich

Besonders hervorzuheben ist außerdem, dass Ihr Kapital weder bei Arbeitslosigkeit noch bei Beantragung von Arbeitslosengeld angetastet wird. Zudem können Sie Ihren Rentenansprüche auf Ihren Ehepartner vererben. Ob diese Form der Altersvorsorge tatsächlich für Sie geeignet ist, finden Sie heraus, indem Sie das Angebot mithilfe der verschiedenen Anlageklassen miteinander vergleichen.

Wechsel zur Basisrente

Auch die Basisrente können Sie als alternative Altersvorsorge-Maßnahme in Erwägung ziehen. Ideen- und Namensgeber dieser Privatrente war der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Da sich die Basisrente, die sogenannte Rürup-Rente, in einigen Merkmalen von anderen Rentenversicherungen unterscheidet, sollten Sie vor einem Wechsel wissen, was Sie erwartet:

  • Steuerliche Förderung

  • Wahl zwischen zwei Anlagemöglichkeiten (sicherheitsbasiert oder aktienorientiert) oder Mischformen

  • Rentenauszahlung ab Renteneintritt

  • Früheste Auszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres

  • Lebenslange Auszahlung monatlicher Beträge

  • Geeignet für Personen mit einer hohen Einkommenssteuerbelastung

Bei der Rürup-Rente können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Beitragszahlungen aufstocken, reduzieren oder vorübergehend aussetzen möchten. Darüber hinaus ist Ihr angespartes Vermögen sicher vor dem Staat. Weder bei Pfändungen noch bei Arbeitslosigkeit wird Ihre Basisrente angetastet. Als Single dürfen Sie pro Jahr maximal 22.766 Euro steuerbegünstigt anlegen. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag. Mit jedem weiteren Jahr steigt die steuerliche Absetzbarkeit um zwei Prozent.  

Achtung:

Auf diesen Höchstbetrag werden sowohl die steuerfreien Arbeitgeberanteile als auch die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rente angerechnet.

Sie müssen die Rente später als Einkommen voll versteuern. Dabei profitieren Sie als Rentner von höheren Freibeträgen.

Private Rentenversicherung: Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Experten betonen immer wieder, dass eine Private Rentenversicherung nach Möglichkeit individuell gestaltet sein sollte. Sie haben mehrere Möglichkeiten und können sich frei entscheiden, welche Form der Altersvorsorge Sie favorisieren. Denn Sie können auch von einer Art der Privatrente in eine andere, für Sie vorteilhaftere wechseln. Die Privatrente ist ausgestattet mit garantierten und in zusätzlichen Leistungen. Während manch Zusatzbaustein bei einigen Rentenversicherungen bereits enthalten ist, müssen Sie diese bei anderen gesondert vereinbaren. Ob und in welcher Höhe hierfür zusätzliche Kosten anfallen, sollten Sie vor Abschluss überprüfen. In jedem Fall wird bei einem Neu-Abschluss Provision für den Vermittler fällig. Das sollten Sie in Ihren Berechnungen stets mit einbeziehen. Nachfolgend erfahren Sie, auf welche Zusatzleistungen Sie beim Versicherungswechsel achten sollten.

  • Hinterbliebenenschutz:

    Wer länger lebt, erhält auch länger seine Rente und verbraucht dadurch mehr Kapital. Wer früher stirbt, generiert für den Versicherer einen sogenannten Risikogewinn. Verschiedene Tarife sehen hier Zahlungen an die Hinterbliebenen vor – über festgelegte Zeiträume. Wie diese Beitragsrückgewähr im Todesfall oder Rentengarantiezeit oder Lebenspartnerrente im Detail ausgestaltet ist, hängt vom individuellen Vertrag ab.

Achtung:

Standardmäßig ist bei der Privaten Rentenversicherung kein Todesfallschutz inklusive.

  • Kapitalwahlrecht:

    Auch das Kapitalwahlrecht ist im Rahmen der Privaten Altersvorsorge ein beliebter Zusatzbaustein. Typischerweise kann der Versicherte bei Rentenbeginn selbst entscheiden, wie er sein Geld erhalten möchte. Möglich ist eine Einmalzahlung oder der Bezug einer monatlichen Rente.

  • Dynamische Rente:

    Wer dem Wertverfall seiner Rente durch Inflation etwas entgegensetzen möchte, kann auf die dynamische Rente zurückgreifen.

  • Überschussbeteiligung:

    Auf Ihrem Rentenkonto landet nicht nur die gesetzlich bestimmte Garantieverzinsung. Sie erhalten noch eine direkte Beteiligung an den Überschüssen, welche der Versicherer erwirtschaftet. Diese unterscheidet sich je nach Unternehmen und Geschäftserfolg. Das Niedrigzinsumfeld macht es den Versicherern weiterhin sehr schwer, hohe und gleichzeitig sichere Renditen zu erzielen. Die Überschussbeteiligungen sind für 2017 gesunken, betragen im Schnitt aber immer noch 2,5 Prozent p.a. Dazu kommen die Beteiligung an den Schlussüberschüssen und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Lebensversicherung bleibt indes weitgehend alternativlos für alle, die ein einfaches und verlässliches Instrument der Altersvorsorge suchen.

  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Vertrag mit zusätzlichen Bausteinen wie Unfallschutz oder Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung auszustatten.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Für die Frage, wann der Versicherungsschutz beginnt, sind zwei Faktoren ausschlaggebend:

  • der vertraglich vereinbarte Versicherungsbeginn

  • die Zahlung der ersten Beitragsrate

Es ist durchaus möglich, dass der Termin des Abschlusses deutlich vom Zeitpunkt des tatsächlichen Versicherungsbeginns abweicht. Üblich sind neben dem 1. eines Monats als Versicherungsbeginn auch der 15. eines Monats. Prinzipiell kann der Zeitpunkt jedoch frei gewählt werden. Sofern diese Bedingung erfüllt ist, muss noch eine zweite zutreffen: die fristgerechte Zahlung des Versicherungsbeitrags. Erst dann, wenn der so genannte Einlösungsbeitrag gezahlt wurde, besteht die Rentenversicherung tatsächlich.

Welche Versicherungssumme sollte beim Wechsel der Altersvorsorge vereinbart werden?

Eine Private Rentenversicherung unterscheidet sich in vielen Punkten von einer Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung. Grundsätzlich kann die Altersvorsorge individuell auf den Kunden angepasst werden. Das gilt auch in Bezug auf die Leibrente. Umso wichtiger ist es, sich bei einem geplanten Wechsel der Rentenversicherung mit diesem Punkt zu beschäftigen. Eine Private Rentenversicherung kennzeichnet sich dadurch, dass im Versicherungsfall eine Privatrente gezahlt wird.

Ziel:

Der Versicherungsnehmer soll durch Aufstocken seiner gesetzlichen Rente seinen Lebensstandard aufrechterhalten können.

Wie hoch die Privatrente oder die Einmalzahlung letztendlich ist, hängt davon ab, welche Beiträge während der Ansparphase geleistet wurden und wie diese verzinst wurden. Für die Berechnung der Rentenhöhe sollten Sie folgende Fragen im Hinterkopf behalten:

  • Wie hoch sollte Ihre spätere Rente sein?

  • Betreiben Sie weitere Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung, Riester-Rente, Basisrente)

  • Wie hoch darf die maximale Belastung an Beiträgen während der Ansparphase sein?

Kündigen oder verkaufen

Häufige Gründe für die Überlegung, eine private Rentenversicherung zu kündigen, sind Liquiditätsbedarf oder ein gewünschter Wechsel der Art der Privaten Rentenversicherung. Bevor Sie eine Kündigung aussprechen, informieren Sie sich vorher darüber, welche Fristen gelten. Die jeweiligen Informationen können Sie aus Ihrem Vertrag entnehmen. Je nachdem, wie Ihre Vertragslaufzeit aussieht, können Sie Ihre Altersvorsorge immer zum Ende des Versicherungsjahres fristgerecht kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei der außerordentlichen Kündigung liegt die Frist hingegen bei einem Monat. Wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung auch, bekommen Sie bei der Kündigung nur den Rückkaufswert ausbezahlt, der in der Regel unter den von Ihnen einbezahlten Beträgen liegt. Je nach Kündigungszeitpunkt und Vertragskonditionen kann die Kündigung also mit einem deutlichen finanziellen Verlust einhergehen.

Tipp:

Erfragen Sie vor einer Kündigung den Rückkaufswert bei Ihrer Versicherung und wägen Sie ab, ob eine Beitragsfreistellung oder der Verkauf der Lebensversicherung nicht sinnvoller ist. Denn hier erhalten Sie in der Regel drei bis fünf Prozent über dem Rückkaufswert – bei Rentenversicherungen kann der Mehrerlös deutlich höher ausfallen.

Achtung:

Bei Rentenversicherungen ist der Rückkaufswert begrenzt auf die Höhe der Todesfallleistung. Dies ist begründet in der Anwartschaft auf eine Rente, die der Versicherte im Lauf der Zeit gebildet hat. Deswegen kann der Auszahlungsbetrag bei Verkauf um bis zu 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegen.

Setzen Sie Kündigung immer schriftlich auf. Ein Einschreiben mit Rückschein hat sich hier bewährt.

Die Kündigung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Abschrift

  • Versicherungsnummer

  • Kündigungstermin – alternativ “Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt”

Tipp:

Prüfen Sie die Alternativen zur Kündigung. Den Vertrag zwischendurch beitragsfrei zu stellen oder bei Bedarf zu verkaufen ist in der Regel günstiger.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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