Sterbegeldversicherung
Zahlreiche Varianten im Vergleich
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Wartezeiten in Betracht ziehen
Basistarife für unter 10 Euro im Monat
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Erstinformation (Infos gem. § 15 VersVermV) | Datenschutz (Infos gem. Art. 13 DSGVO) | Nachhaltigkeit (Offenlegung gem. TVO)
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Sterbegeldversicherung abschließen, Familie schonen
Versicherung der besonderen Art:
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung
Nicht mehr gesetzlich verankert:
Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr
Eigene finanzielle Absicherung:
Jeder sollte sicherstellen, dass die anfallenden Kosten im Todesfall gedeckt sind
Übernahme der Kosten rund um die Beisetzung:
Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall einen fixen Betrag u.a. für Bestattung, Grabpflege
Gesundheitlicher Zustand muss geprüft werden:
Abschluss je nach Tarif nur mit Gesundheitsprüfung möglich
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Der Versicherungsnehmer schließt zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung ab und zahlt i.d.R. dafür monatlich die vereinbarten Beträge. Im Todesfall zahlt die Sterbegeldversicherung als besondere Form einer Kapitallebensversicherung die gesamte vereinbarte Versicherungssumme aus. Mit dem Abschluss einer solchen Sterbegeldversicherung zeigt der Versicherungsnehmer ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, weil er seine Geliebten nicht mit den nicht zu unterschätzenden Kosten im Falle seines Todes alleinlassen möchte. Für eine adäquate Trauerfeier beispielsweise sollte die Versicherungssumme schon zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegen.
Üblich ist außerdem, dass die Versicherungsbeiträge nur bis zum Alter von 65 oder 85 Jahren gezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht über die Zeit der Beitragszahlung hinaus.
Achtung:
Tritt der Tod innerhalb der vertraglich geregelten Wartefrist ein, zahlt die Versicherung nicht die volle vereinbarte Summe. Die Wartezeit beginnt mit dem Vertragsabschluss. Meist beträgt diese zwischen drei Monaten und in Ausnahmefällen bis zu drei Jahren. Fällt der Todeszeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes, erhalten die Angehörigen lediglich die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge zurück.
Übrigens:
Müssen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, bleibt der Versicherungsschutz durch das Sterbegeld unangetastet. Das angesparte Vermögen für die eigene Bestattung zählt nämlich zum sogenannten Schonvermögen und ist deshalb geschützt.
Sterbegeldversicherungen im Vergleich: Worauf muss ich achten?
Um die unterschiedlichen Sterbegeldversicherungen einfacher miteinander vergleichen zu können, sollten Sie die folgenden wichtigen Kriterien im Auge behalten:
- Versicherungssumme:
Entscheidend im Vergleich ist natürlich zunächst die Höhe der finanziellen Leistungen: Wie hoch ist also die Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt?
- Wartezeit:
Gerade bei der Sterbegeldversicherung spielt auch die Wartezeit eine große Rolle. Sie ist vertraglich festgelegt (meist zwischen drei Monaten und drei Jahren) und beginnt mit Vertragsabschluss. Bei Eintritt des Todes während der Wartefrist zahlt die Versicherung nur die bis dahin eingezahlten Beiträge und nicht die komplette Versicherungssumme.
- Besonderheiten bei Todesursache:
Bei einigen Sterbegeldversicherungen ist entscheidend, auf welche Weise der Versicherte zu Tode kommt. Sie zahlen z.B. bei einem Unfalltod die doppelte Versicherungssumme.
- Alter des Versicherten:
Signifikant für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist natürlich das Eintrittsalter des Versicherten.
- Zahlungsweise:
Abhängig von der jeweiligen Sterbegeldversicherung kann man sich dafür entscheiden, das Sterbegeld einmalig vorzustrecken oder monatlich zu bezahlen.
- Beitragsbefreiung:
Interessant ist ebenfalls die Frage, ob die Sterbegeldversicherung eine Beitragsbefreiung ab einem bestimmten Alter anbietet.
- Gesundheitsprüfung:
Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist auch, ob für die Aufnahme in die Sterbegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden muss. Oft besteht diese in der Beantwortung eines Gesundheitsfragebogens. Versicherungen, die ohne auskommen, sind in der Regel deutlich teurer.
Tipp:
Viele Versicherer bieten eine Beitragsbefreiung ab 85 Jahren an – manch Versicherer gar ab 65 Jahren.
Warum brauche ich diese Versicherung?
Was ist versichert?
Viele unterschätzen immer noch die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tod anfallen. Mit folgenden Positionen sollten Sie im Todesfall rechnen.
Bestattungsunternehmen:
Sarg bzw. Urne
Ausstattung (u.a. Leichenhemd)
Präparierung des Leichnams
Überführung (zum Heimatort und ggfs. zum Friedhof)
Versorgungskosten (u.a. Hygienekosten)
Verwaltungskosten (Behördengänge bei Bedarf)
Friedhofsverwaltung:
Beisetzung
Nutzung des Grabes
Nutzung der Trauerhalle zur Bestattungsfeier
Optional bei Feuerbestattung : Krematorium
Friedhofsgärtner:
Grabpflege
Blumenschmuck für die Trauerfeier
Neuanlage eines Grabes
Steinmetz:
Grabmal
Einfassung
Beschriftung
Zudem können weitere Kosten, insbesondere für die Trauerfeier (z.B. anschließende Kaffeetafel in einer Gaststätte) anfallen. Nicht außer Acht gelassen werden sollten darüber hinaus wiederkehrende Kosten für die Grabpflege (jährlich zwischen 150 – 330 Euro). Auch die Grabgebühren, deren Kosten ebenfalls regional unterschiedlich sind, sollten in die Kalkulation der Sterbegeldsumme einberechnet werden. In Berlin zahlt man z.B. für den festgelegten Zeitraum von 20 Jahren Grabgebühren von pauschal 1.000 Euro – in München sind das schon 3.600 Euro.
Was kostet eine Versicherung für das Sterbegeld?
Die Kosten hängen in erster Linie von den persönlichen Ansprüchen ab, die der Versicherungsnehmer an seine eigene Trauerfeier hat. Hat man beispielsweise genaue Vorstellungen vom Ablauf der Trauerfeier oder entscheidet sich für eine Feuerbestattung, kann das schnell teuer werden. Auch beim Sarg gibt es deutliche preisliche Unterschiede – wer hier einen edlen Eichenholz- oder Mahagoni-Sarg wünscht, zahlt bereits einen erheblichen Betrag allein für den Sarg. Günstige Alternativen sind Särge aus Kiefern- oder Fichtenholz. Genauso unterschiedlich sind die Preise auch beim Grabmal und bei der Grabpflege. Insgesamt sollte selbst bei bodenständigen Anforderungen an die eigene Trauerfeier mindestens eine Summe von 2.000 – 3.000 Euro als Sterbegeld angestrebt werden. Bei höheren Ansprüchen sollten Sie die Summe realistisch auf bis zu 10.000 Euro festlegen. Die monatlichen Beiträge für einen heute 30-Jährigen bei einem Basistarif liegen bei weit unter 10 Euro. Wer sich indes mit über 60 für einen entsprechenden Schutz entscheidet, muss mit an die 30 Euro pro Monat rechnen.
Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einem günstigen Schutz des Sterbegeldes?
- Sterbegeldbedarf ermitteln:
Im ersten Schritt muss der zukünftige Antragsteller ermitteln, ob überhaupt Bedarf am Sterbegeld besteht oder ob ein Erbe zurückgelassen wird, das zur Verwendung der Trauerveranstaltung eingesetzt werden kann. Wird das bejaht, geht es darum, möglichst den genauen Sterbegeldbedarf zu ermitteln. Für eine adäquate Beerdigung sollten Sie zwischen 5.000 und 10.000 Euro einplanen (inklusive Grabpflege, Kosten für Bestatter und Steinmetz).
- Zusätzliche Leistungsbausteine auswählen:
Jetzt liegt es am Versicherungsnehmer, zusätzliche Leistungsbausteine auszuwählen. Das können u.a. sein: Beitragsbefreiung ab 65 bzw. 85 Jahren, doppelte Auszahlung bei Unfalltod, keine Gesundheitsprüfung, geringe Wartezeit.
- Sterbegeldversicherung Vergleich durchführen und entscheiden:
Im nun folgenden letzten Schritt werden die persönlichen Eckdaten (Geburtsdatum, gewünschter Versicherungsbeginn, Versicherungssumme) in den Sterbegeldversicherung-Vergleich eingegeben. Auch muss man sich für jährliche oder monatliche Zahlungsweise entscheiden. Je nachdem erhält man dann die Angebote von renommierten Versicherungen.
Wie kann ich eine Sterbeversicherung kündigen?
Eine Kündigung der Sterbegeldversicherung ist prinzipiell immer mit finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer verbunden. Obendrein verliert er seine Absicherung, dass im Todesfall bereits alle anfallenden Kosten gedeckt sind. Gibt es zur Kündigung keine Alternative, sollte man sich unbedingt über den Rückkaufswert seiner Police und die mit der Kündigung anfallenden Gebühren informieren. Die Kündigung ist prinzipiell zum Ende einer jeden Versicherungsperiode möglich. Die genauen Bestimmungen werden aber in jeder Sterbegeldversicherung individuell festgelegt.
Tipps für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Bevor eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, sollten unsere nun folgenden Tipps und Hinweise unbedingt beachtet werden:
- Sterbegeld realistisch kalkulieren:
Um das Ziel einer Sterbegeldversicherung zu verfolgen und die Angehörigen nicht mit Kosten für die eigene Trauerfeier zu belasten, sollte zu Lebzeiten die Versicherungssumme realistisch gewählt werden. Eine Sterbegeldversicherung von 2.000 Euro deckt, wenn überhaupt, die grundlegenden Kosten. Damit die Angehörigen sich in Hinblick auf die Finanzen keine Sorgen für die Finanzierung der Beerdigung machen müssen, sollte die Sterbesumme besser etwas höher angesetzt werden. Empfehlung: ca. 5.000 Euro; bei speziellen Wünschen entsprechend mehr.
- Kündigung ist immer ein Verlustgeschäft:
Wie auch bei einer klassischen Risikolebensversicherung sollte man auch bei der Sterbegeldversicherung unbedingt vermeiden, die Police zu kündigen. Es entstehen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten und der Rückkaufswert ist meist deutlich geringer. Für kurzfristige Liquidität eignet sich daher eher die Aufnahme eines (Dispo)Kredites.
- Wartezeiten beachten:
Wer eine Sterbegeldversicherung abschließt und in unmittelbarer Zukunft verstirbt, für den hat sich das Prinzip dieser Versicherung nicht bezahlt gemacht. Es gibt nämlich fast überall eine Wartefrist nach Vertragsabschluss. Dieser Zeitraum muss zunächst abgewartet werden, ehe die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird. Kommt es bereits zum Todesfall während der Wartezeit (i.d.R. zwischen drei Monaten und bis zu drei Jahren), zahlt die Sterbegeldversicherung lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück – das reicht natürlich vorne und hinten nicht, um alle Kosten zu decken!
Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung zahlt immer dann, wenn der Versicherungsnehmer zu Tode kommt. Auf die Todesursache kommt es dabei prinzipiell nicht an. Das Geld aus der Sterbegeldversicherung kann von den Angehörigen dann dafür verwendet werden, die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tod entstehen, bezahlen zu können. Zu beachten ist allerdings die anfängliche Wartefrist, in der nur die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, sollte der Versicherte während dieser versterben.
Es entstehen Kosten ganz unterschiedlicher Natur. Einerseits für den Bestatter (Sarg, Ausstattung, Einlegung, Überführung, Versorgungskosten, Verwaltungskosten) und andererseits auch für die Friedhofsverwaltung (Beisetzung, Grabnutzung, Trauerhallennutzung). Weitere Kosten entstehen für den Friedhofsgärtner (Grabpflege, Blumenschmuck, Grabneuanlage) und für den Steinmetz (Grabmal, Einfassung, Beschriftung). Optional kommen Kosten für die Trauerfeier (Kaffeetafel) oder Urkunden hinzu.
Das ist ganz von den individuellen Anforderungen und Vorstellungen an die eigene Trauerfeier abhängig. Empfohlen wird je nach Anspruch eine Versicherungssumme von mindestens 2.000 – 10.000 Euro.
Im Normalfall werden das die Erben sein. Es ist aber genauso gut möglich, dass der Versicherungsnehmer eine bestimmte Person im Vertrag benennt, die die Versicherungssumme erhält, um die Bestattungskosten damit zu begleichen.
Grundsätzlich verfügt ein großer Anteil der Sterbegeldversicherungen über eine Wartezeit. Diese beträgt i.d.R. zwischen drei Monaten und drei Jahren. Einige wenige Versicherungen bieten jedoch auch Tarife ohne Wartezeit an. Hier greift der Versicherungsschutz dementsprechend sofort. Gefordert wird im Gegenzug meist ein etwas ausführlicherer Gesundheitsfragebogen.
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