Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung wechseln

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Anforderungen für den Wechsel der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung:

Welche Fristen müssen beim Wechsel der BUZ beachtet werden? Wie sollte ein Kündigungsschreiben aussehen? Welche Folgen hat die Kündigung? Treffen Sie Ihre gewünschte Vorsorge und erfahren Sie im Folgenden die interessanten Details.

Wann lohnt sich der Wechsel der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?

Experten raten dazu, sich den bereits bestehenden Betrag genau anzusehen. Letztendlich sollten nur die Kosten oder Leistungsverbesserungen ausschlaggebend für einen Wechsel des Versicherers sein.

Hinweis:

Beim Wechsel müssen Sie sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand im Laufe der Zeit deutlich verschlechtert haben, könnte dies ein Ausschlusskriterium sein. Es drohen erhebliche Risikoaufschläge.

Wann ist ein Wechsel der Berunfsunfähigkeitszusatzversicherung möglich?

Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie bestehende Kündigungsfristen beachten. Der Vertrag kann immer zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Hierbei gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Wer sich bei seiner Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für die Ratenzahlung entschieden hat, kann auch zum Ende eines jeden Zahlungsabschnitts kündigen. Es gilt aber eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Eine Besonderheit besteht in Verträgen, die an eine andere Versicherung gekoppelt sind. In diesem Fall können nur beide Versicherungen zusammen gekündigt werden. Die jeweiligen Kündigungsfristen sind dem Hauptvertrag zu entnehmen.

Schritt für Schritt zur Kündigung der Berufsunfähigkeitspolice

Kündigung Berufsunfähigkeitspolice

Versicherungen sollten grundsätzlich nur schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung sollte per Einschreiben – idealerweise mit Rückschein – versendet werden.

Erst nach Bestätigung durch den Versicherer ist die Kündigung wirksam. Bemüht man sich nicht rechtzeitig um den Abschluss eines neuen Vertrages, erfolgt im Ernstfall keine Leistungserbringung. Achten Sie daher auf den nahtlosen Übergang der Verträge.

So funktioniert das Wechseln der Versicherung

Von Zeit zu Zeit ändern sich die Angebote von Versicherern. Sollten Sie feststellen, dass ein Versicherungsunternehmen für Sie günstigere Konditionen im Angebot hat, kann auch ein interner Tarifwechsel erwogen werden. Ein großer Vorteil bei einem solchen Wechsel: Bereits geleistete Zahlungen verfallen nicht. Vergleichen Sie bestehende Angebote am Markt. Stellen Sie anschließend einen Antrag beim neuen Versicherungsnehmer. Hierfür benötigen Sie einige Angaben. Welche dies sind, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Rechnen Sie mit einer Vielzahl an Fragen, die Ihren Gesundheitszustand betreffen.  Danach errechnet sich der später bindende Versicherungsbeitrag. Es kann gut sein, dass Sie zu einer ärztlichen Untersuchung geladen werden. Nach einigen Wochen können Sie mit dem Ergebnis Ihrer Antragstellung rechnen. Mit der Zusage des neuen Versicherers in der Hand können Sie die alte private Rente für die Berufsunfähigkeit kündigen. Dies können Sie ganz einfach selbst tun, indem Sie ein entsprechendes Kündigungsschreiben aufsetzen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Versicherungsnehmer mit Anschrift

  • Versicherer mit Anschrift

  • Ort und Datum

  • Bezeichnung des Versicherungstarifs

  • Nummer der Versicherungspolice

  • Kunden-/Versichertennummer

Weisen Sie im Schreiben darauf hin, dass Sie eine fristgerechte Kündigung wünschen und benennen Sie ein konkretes Datum. Ziehen Sie auch eine bereits erteilte Einzugsermächtigung ab diesem Zeitpunkt zurück und geben zum Ausdruck, dass Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung möchten. Zuletzt setzen Sie noch Ihre Unterschrift unter das Schreiben und versenden dieses als Einschreiben mit Rückschein.

Tipps zum Wechsel der BUZ-Versicherung:

  • Prüfen Sie, ob sich ein Anbieterwechsel tatsächlich lohnt:

    Ausschlaggebend hierfür sind eventuelle Leistungsverbesserungen oder -einbußen beim bestehenden Tarif sowie die Änderung der Beitragshöhe. Unter Umständen werden bereits geleistete Beiträge nicht zurückgezahlt.

  • Kündigungsfrist des Versicherungsunternehmen beachten:

    Je nachdem, ob es sich um eine kombinierte oder eine einzelne Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt, gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.

  • Kündigen Sie Ihren Vertrag nur schriftlich:

    Um auf der sicheren Seite zu sein, versenden Sie Ihre Kündigung am besten immer als Einschreiben mit Rückschein.

  • Auf nahtlosen Übergang achten:

    Warten Sie immer erst die Annahmebestätigung der neuen Versicherung ab, bevor Sie Ihre alte kündigen. Dies sorgt für einen störungsfreien Versicherungsschutz.

  • Erneute Gesundheitsprüfung:

    Richten Sie sich darauf ein, dass Ihre Gesundheitszustand erneut überprüft wird. Machen Sie in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben oder füllen Sie die entsprechenden Bereiche nicht aus. Wer bewusst lügt, riskiert bei einem Leistungsfall seinen Versicherungsschutz.

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