Sicherheits-Check für die Anhängerversicherung: Wer zahlt im Schadensfall?

Sicherheits-Check für die Anhängerversicherung: Wer zahlt im Schadensfall?

Eine Anhängerversicherung macht nicht nur Sinn, sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Was Sie in jedem Fall vor dem Abschluss wissen sollten und wie Sie mit Ihrem Anhänger sicher ans Ziel kommen, erfahren Sie im Policen Direkt-Check.

Seit dem 1. August 2002 sind Anhänger nicht mehr automatisch durch das Zugfahrzeug mitversichert. Eine eigene Haftpflichtversicherung ist deswegen auch für den Hänger Pflicht. Die schützt Sie vor Schadensersatzanforderungen, wenn Sie mit einem Anhänger eine andere Person verletzen, Eigentum anderer beschädigen oder einen Vermögensschaden verursachen. Was Sie wissen müssen, zeigen wir im Folgenden:

1. Anhängerversicherung zahlt für nicht-gekoppelten Anhänger

Maßgeblich für den Versicherer ist stets, ob der Anhänger mit einem Zugfahrzeug verbunden war oder nicht. Wenn der Anhänger nicht an ein Fahrzeug angekoppelt ist und dabei einen Schaden verursacht, zahlt die Anhängerversicherung. Beispiel: Löst sich die Bremse eines an der Straße abgestellten Hängers und beschädigt dieser ein anderes geparktes Fahrzeug, ist das ein Fall für die Anhängerversicherung.

Achtung:

Bei grob fahrlässigem Verhalten zahlt der Versicherer in der Regel nicht. Einige Tarife allerdings haben entsprechende Klauseln im Vertrag. Prüfen Sie also vor Abschluss, ob Schäden durch grob fährlässiges Verhalten mitversichert sind.

Passiert etwas im angehängten Zustand, haften Kfz- und Anhängerversicherung gemeinsam.

Tipp:

Wenn Sie Ihre Anhängerversicherung beim gleichen Versicherer abschließen, von dem Sie schon Ihre Kfz-Versicherung haben, könnten Sie möglicherweise Beiträge sparen.

Es gibt in dem Fall auch keine Streitigkeiten, wer im Schadenfall zahlen muss. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Versicherung entsprechende Angebote hat? Machen Sie den Policen Direkt Experten-Check und lassen Sie Ihre Kfz-Versicherung von einem Versicherungsexperten prüfen und gegebenenfalls optimieren.

2. Diebstahlschutz durch die Teilkaskoversicherung

Wenn Sie den Anhänger selbst schützen wollen, ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden durch

  • Höhere Gewalt,

  • Diebstahl,

  • Brände und Explosionen,

  • Naturgewalten und

  • Zusammenstöße mit Haarwild.

3. Umfangreicher Schutz für Vandalismus mit der Vollkaskoversicherung

Premium-Policen mit Vollkaskoversicherung schützen Ihren Anhänger zusätzlich noch gegen

  • Vandalismus und

  • selbstverschuldete Unfälle.

4. Preis und Kosten

Die Beiträge der Anhängerversicherung können variieren. Maßgeblich für die Höhe der Versicherungsprämie sind folgende Kriterien:

  • Anschaffungspreis des Anhängers

  • Anhängerart (PKW, LKW, Pferdeanhänger, etc.)

  • Zulässiges Gesamtgewicht

  • Nutzungsart (privat oder gewerblich)

  • Beschäftigungsverhältnis des Versicherungsnehmers

  • Höhe der Selbstbeteiligung

Tipp:

Wenn Sie einen Anhänger gewerblich oder betrieblich nutzen, können Sie ihn nach Absprache mit Ihrem Versicherer auch über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern.

Schon für 12 Euro jährlich bekommen Sie eine Anhängerhaftpflichtversicherung. Eine Teilkaskoversicherung kostet oft nur wenige Euro mehr. Vollkaskoschutz dagegen bekommen Sie bereits ab knapp 100 Euro pro Jahr.

Achtung:

Für spezielle Anhängertypen wie Viehtransportanhänger oder Sportgeräteanhänger gibt es Spezialversicherer.

Denken Sie an den Sicherheits-Check bevor Sie mit dem Anhänger losfahren

Vergessen Sie auf keinen Fall den Sicherheits-Check bevor Sie mit dem Anhänger losfahren. Grundvoraussetzungen sind, dass der Hänger zugelassen ist und dass Sie mit Ihrem Führerschein überhaupt einen Anhänger bewegen dürfen.

Damit Sie möglichst um einen Versicherungsfall herumkommen, achten Sie auf Folgendes:

  • Ist die Kupplung eingerastet?

  • Funktionieren Bremslicht und Blinker?

  • Sitzt das Sicherheitsseil?

  • Ist die Stützlast korrekt?

  • Haben Sie die Last auf dem Anhänger gesichert?

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