Checklist: Familienhaftpflicht und andere wichtige Schutzmaßnahmen
Kinder haften nicht automatisch, wenn Sie bei Nachbarn oder Freunden etwas kaputt machen. Bis zum siebten Jahr sind Kinder per Gesetz deliktunfähig. Das bedeutet, dass auch die Haftpflichtversicherung nicht einspringen muss. Die Haftpflichtversicherung ist dennoch des Familienvaters erste Pflicht. Doch deckt sie nicht alle existenziellen Risiken für Familien ab. Bei einem Haftpflichtschaden müssen die Eltern nachweisen können, ihren Aufsichtspflichten nachgekommen zu sein. Sonst haften sie für die lieben Kleinen. Deshalb sollten Eltern und Paare ihre Haftpflichtpolice überprüfen, ob durch ihre Kinder verursachte Schäden abgedeckt sind. Spätestens mit Gründung einer Familie raten Experten zu einer Familienhaftpflichtversicherung . Ein drastisches Beispiel: Das Kind spielt beim Nachbarn, vergisst eine brennende Kerze. Das Haus brennt ab. Mehrere Verletzte sind die Folge. Leicht geht hier der finanzielle Schaden in die Millionen und bringt unversicherte oder unterversicherte Familien an den finanziellen Abgrund. Was abgesehen von Haftpflichtschäden die Existenz einer Familie noch gefährden kann und welche Versicherungen hier einspringen, zeigt folgende Policen-Direkt Checkliste auf:
Existenzielle Risiken für Familien neben Haftpflicht-Schäden
1. Der Tod des Hauptverdieners der Familie
Wenn der Hauptverdiener stirbt, kann das für die Hinterbliebenen auch eine finanzielle Krise auslösen. Um existenzbedrohende Ausmaße zu vermeiden, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnnvoll.
2. Einkommensverlust wegen Berufsunfähigkeit
Statistisch wird jeder vierte Berufstätige vor Erreichen der Rente berufsunfähig. Fällt der Verdienst eines Elternteils aus gesundheitlichen Gründen aus, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Alternativ kann auch über den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden. Diese ist günstiger zu bekommen, leistet aber erst bei komplettem Ausfall der Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der im Vertrag festgehaltene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
3. Schäden am Haus
Die eigenen vier Wände können Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder anderen Dingen zum Opfer fallen. Hier springt die Wohngebäudeversicherung ein. Achtung: Für Hochwasser und weitere Naturgefahren wie Starkregen braucht es eine Elementarschadenversicherung. Die Hausratversicherung deckt Schäden an allen Gegenständen im Haus ab, die – so die grobe Regel – herunterfallen, würde man das Haus auf den Kopf stellen.
4. Schwere Unfälle mit Langzeitfolgen
Wer sich auch in der Freizeit gegen die Folgen von Unfällen absichern will, sollte über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei berufstätigen Eltern. Neben Leistungen bei Todesfall, Invalidität oder kosmetischen Operationen, umfasst der private Schutz auch zusätzliche Assistance-Leistungen wie Rücktransporte.
5. Durch den Hund verursachte Schäden
Für Schäden, die ein Hund an und bei Dritten anrichtet, haftet der Tierhalter. In einigen Bundesländern Pflicht, in anderen dringend angeraten: Die Hundehalterhaftpflicht für entspanntes Gassigehen.
6. Aktuelle Gefährdung durch (Spielzeug)-Drohnen
Drohnen liegen voll im Trend. Bevor Sie oder Ihre Kinder mit den Spielgeräten loslegen, prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Haftpflichtversicherung durch Drohnen verursachte Schäden mit der als Minimum empfohlenen Versicherungssumme von fünf Millionen Euro übernimmt. Falls Nein, lautet der dringende Expertenrat: „Hobbypiloten müssen entweder eine Luftfahrthaftpflicht abschließen, Mitglied eines Modellflugvereins werden oder ihre Privathaftpflicht entsprechend erweitern.”
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