Drohnenpiloten bald mit Plakette und Führerschein
Hobbypiloten haben ab sofort neue Flugverbotszonen zu beachten und müssen für schwerere Modelle bald sogar einen Führerschein machen. Das schreibt das Drohnen-Gesetz vor, das ab sofort in Kraft tritt. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen.
Tabu sind jetzt auch Menschenansammlungen, Polizei- und Feuerwehreinsätze, Industriegelände, Gefängnisse, Behörden und Naturschutzgebiete.
Ab Oktober dürfen schwere Flugmodelle mit mehr als zwei Kilo Gewicht nur noch mit Führerschein geflogen werden. Drohnenbesitzer müssen ihre Flugobjekte mit mehr als 250 Gramm Gewicht mit einer Plakette kennzeichnen.
Weitere Neuregelungen für Drohnenpiloten
Für den Betrieb von Flugmodellen unter 5 Kilogramm brauchen jetzt auch gewerbliche Piloten grundsätzlich keine ausdrückliche Erlaubnis der Flugbehörde.
Wer eine Virtual Reality-Brille nutzt, darf sein Fluggerät nur maximal 30 Meter hoch steuern. Die Drohne darf nicht schwerer als 250 Gramm sein ist oder eine weitere Person muss sie in Sichtweite beobachten und in der Lage sein, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
Drohnen dürfen nur versichert in die Luft
Drohnenbesitzer sind nach wie vor verpflichtet, für ihr Fluggefährt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine derartige Drohnenversicherung schreibt das Luftverkehrsgesetz vor.
„Hobbypiloten müssen entweder eine Luftfahrthaftpflicht abschließen, Mitglied eines Modellflugvereins werden oder ihre Privathaftpflicht entsprechend erweitern. Das gilt ungeachtet aller aktuell angedachten Gesetzesänderungen.“
In Deutschland häufen sich die Unfälle mit Drohnen, meldet die Deutsche Flugsicherung. Die Zahl der gefährlichen Vorfälle im Deutschen Luftraum hat sich laut DFS bis Ende Oktober verfünffacht. Wichtig: 85 Prozent der Deutschen haben zwar eine Privathaftpflichtversicherung. Die aber deckt durch Drohnen verursachte Schäden in der Regel nicht ab.
Modellflugvereine bieten ihren Mitgliedern die Luftfahrthaftpflicht kostengünstig an. Alle anderen müssen sich gesondert absichern. Wer auf Nummer sichergehen will, fragt seinen Haftpflichtversicherer, ob ausreichend Schutz besteht – am besten vor dem ersten Start.
400.000 Drohnen gibt es aktuell in Deutschland – Tendenz stark steigend. Die DFS rechnet bis 2020 gar mit 1,2 Millionen derartigen Fluggeräten und fordert einen Drohnenführerschein. Die Politik diskutiert nach Zwischenfällen über Flugverbote für sensible Gegenden, über eine Art Führerschein für Drohnenpiloten oder gar über eine Kennzeichnungspflicht. So war im vergangenen August eine Drohne beinahe mit einem startenden Jumbo-Jet in München kollidiert und ein französisches Atomkraftwerk mehrfach überflogen worden, ohne dass der Besitzer und Pilot der Maschine hatte ausfindig gemacht werden können.
Vor dem Start der Drohne: Checkliste für Hobbypiloten
Fragen Sie Ihren Haftpflichtversicherer. Einige Unternehmen wie die Allianz oder die Axa bieten Erweiterungen des privaten Schutzes an – allerdings nur für den privaten Gebrauch. Andere wie die R+V verweisen auf gesonderte Policen für Modelle bis 25 Kilo Gewicht. Wieder andere schließen Modelle bis 500 Gramm ein.
Haftpflicht deckt nicht alle Schadensersatzansprüche: Wer eine Drohne mit Kamera betreibt und die Privatsphäre des Nachbarn verletzt, kann keine Hilfe von seiner Versicherung erwarten.
Drohnen dürfen nur auf Sicht geflogen werden – die Navigation mit On-Board-Kamera ist den Piloten untersagt.
Ohne Freigabe durch die Flugsicherung dürfen nur Drohnen unter 5 Kilo Gewicht in die Luft. Die Flughöhe von 100 Metern darf nicht überschritten werden.
Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Flughäfen betrieben werden. Hier ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern vorgeschrieben. Das Überfliegen von sicherheitsrelevanter Infrastruktur wie Gefängnisse, Atomkraftwerke oder Krankenhäuser ist verboten.
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