Sonderkündigungsrecht: Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können

Ihr Kfz-Versicherer hat den Beitrag erhöht, aber Sie haben die Kündigungsfrist für einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung verpasst? Kein Problem. Der Uwe Jülkenbeck -Check zeigt, wann für Sie ein Sonderkündigungsrecht besteht und wie Sie das nutzen können.

Stichtag verpasst? Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Um die gesetzliche Frist einzuhalten, muss die Kündigung einen Monat vor Vertragsende eingegangen sein. Wer bis zum 30. November noch keine neue Autoversicherung gefunden hat, kann unter Umständen immer noch seine Versicherung wechseln.

Eine der folgenden Bedingungen muss für eine mögliche Kündigung außerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt sein:

Autokauf

Wer sich ein neues Auto kauft, muss den alten Vertrag nicht übernehmen. Der Tag, an dem Sie das alte Auto abmelden, gilt automatisch als Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung.

Neue Typklasse

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wird Ihr Auto deswegen teurer, ist das ein Grund für eine Sonderkündigung.

Neue Regioklasse

Die Einteilung in Regionalklassen erfolgt aufgrund der Schadensbilanz von insgesamt 413 Zulassungsbezirken in Deutschland. Entscheidend für die Statistik ist nicht, wo ein Unfall passiert ist, sondern wo das Auto angemeldet ist. Wenn sich der Beitrag aufgrund der Änderung erhöht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Achtung:

Wenn sich die Regionalklasse verschlechtert, weil Sie umziehen, müssen Sie Ihre Versicherung vorerst behalten.

Neue Vertragsbedingungen/ Beitragserhöhung

Wenn Ihr Versicherer die Bedingungen ändert – die Leistungen kürzt – oder die Beiträge erhöht, können Sie den Vertrag kündigen.

Achtung:

Achten Sie hier auf verdeckte Beitragserhöhung. Wenn Ihr Beitrag im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleibt, hat Ihr Versicherer möglicherweise einen verbesserten Schadensfreiheitsrabatt nicht weitergegeben. In dem Fall können Sie auch kündigen.

Schadensfall

Jeder kennt den Fall, dass der Versicherer nach einem besonders hohen Schaden kündigt. Das ist sein gutes Recht. Allerdings können auch Sie dann kündigen, wenn Sie mit der Regulierung nicht zufrieden waren oder anderswo einen günstigeren und besseren Vertrag bekommen.

Tipp:

Das Sonderkündigungsrecht können Sie jeweils einen Monat lang warhnehmen. Die Frist beginnt, wenn Sie Post von Ihrem Versicherer bekommen. Gerne prüfen die Uwe Jülkenbeck -Versicherungsexperten, ob für Sie aktuell diese Möglichkeit besteht.

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