Corona-Virus: Wichtige Informationen für Versicherte
Das Corona-Virus bestimmt trotz der Lockerungen die Schlagzeilen und unser tägliches Leben. Umso wichtiger ist es, sich aus zuverlässigen Quellen zu informieren. Neben der Gesundheitsversorgung geht es mittlerweile für viele um die finanzielle Existenz – trotz Soforthilfen und Konjunkturpaket. Erfahren Sie im Ratgeber, wo Sie mit staatlicher Unterstützung rechnen können, was in Versicherungsfragen jetzt wichtig ist und wie Sie finanzielle Engpässe überbrücken können.
Neben Direktmaßnahmen in Höhe von mehr als 130 Mrd. EUR für den Gesundheitssektor, für Familien, Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sollen Kredite über die KfW von über 500 Mrd bereitgestellt werden – auf der Website des Bundesfinanzministeriums gibt es einen Überblick.
Versicherungsbeiträge sind von der mit dem Konjunkturpaket beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer nicht betroffen. Hier wird die Versicherungssteuer fällig, die laut Bundestagsbeschluss aber bei 19 Prozent bleibt.
Wichtige aktuelle versicherungstechnische Fragen haben wir für Sie im Folgenden aufgeführt:
Kein Vorzug für Privatversicherte – Medizinische Notwendigkeit hat Vorrang
„Vor Corona sind wir alle gleich.“ Das hat der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) längst klargestellt. Im Ernstfall geht es demnach strikt nach medizinischer Notwendigkeit.
Das gilt beispielsweise für den Corona-Test. Getestet wird, wer Symptome hat, wer in einem Risikogebiet war oder mit einem Corona-Infizierten Kontakt hatte – unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich krankenversichert. Einzig die bayerische Regierung hat jetzt Corona-Tests für alle angekündigt.
Für den möglichen Krankenhausaufenthalt gitl: Wenn alle Einzelzimmer auf einer Station belegt sind, kann diese Leistung aus Zusatz- oder Vollversicherung ebenfalls wegfallen.
Der PKV-Verband hat wichtige Informationen für Patienten und Versicherte.
Arbeit im Home Office – Vorsicht bei Unfällen
Viele arbeiten aktuell immer noch im Home Office. In Zeiten sozialer Distanzierung oder Isolation ist der Heimarbeitsplatz für viele die Alternative, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Doch selbst wenn es bei der Arbeit so keine Einschränkungen gibt, gelten beim Versicherungsschutz eigene Regeln.
Prinzipiell gilt, dass Arbeitnehmer bei der Ausübung Ihres Berufes und auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert sind. Allerdings ist vielen nicht klar, was im Home Office nun zur Arbeit gehört und welche Tätigkeit als privat zählt.
Wer im Home Office etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zu seiner Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Erstaunlich: Wem im Home Office auf dem Klo etwas zustößt, der ist nicht gesetzlich unfallversichert. Einzelne Urteile belegen, dass dies nicht nur beim Wasserlassen gilt, sondern auch beim Wasserholen.
Wie Sie im Home Office versichert sind, erklärt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinem Verbraucherportal.
Reiseversicherung, Lebensversicherung und Co. – Was gilt in der Coronakrise?
Wer während einer Reise aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne muss, erhält nicht zwangsläufig Geld von seiner Reiserücktrittsversicherung. Dagegen ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein sicheres Indiz dafür, dass Sie hier bei Storno mit Ersatz rechnen können.
Denn von den Gerichten wurde laut Auswärtigem Amt in diesen Fällen in der Vergangenheit „höhere Gewalt oder eine erhebliche Gefährdung“ anerkannt, die zu einem Rücktritt ohne Entschädigung berechtigte.
Nach wie vor hält die Bundesregierung eine Reisewarnung für 13 Länder (Stand 30.06.2020) aufrecht, darunter auch die Türkei.
Die Reiserücktrittversicherung greift bei allen, die eine Reise nicht antreten können, weil sie selbst an COVID-19 erkrankt sind. Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Versicherer, welche Unterlagen Sie für eine Erstattung benötigen.
Wer jetzt ins Ausland verreist, sollte sich in jedem Fall über eine Auslandsreisekrankenversicherung informieren. Eine Auslandskrankenversicherung ist für Sie unverzichtbar, um sich vor den hohen Kosten zu schützen, falls Sie im Laufe Ihrer Reise behandelt, operiert oder gar zurück nach Deutschland transportiert werden müssen.
Auch wenn das kein erfreuliches Szenario ist: die Risikolebensversicherung bezahlt selbstverständlich auch bei einem Todesfall nach einer Coronavirus-Erkrankung.
Für weitere Versicherungsfälle hat der GDV eine Übersicht mit nützlichen Tipps erstellt. Es geht hierbei auch darum, ob die Haftpflicht bezahlt, wenn der Nachbarhund etwas kaputt macht.
Stundung von Zahlungen an die Versicherung und weitere Erleichterungen für Firmen
Als Verbraucher oder Einzelunternehmer war es möglich, Zahlungsverpflichtungen aus „wesentlichen Dauerschuldverhältnissen“ wegen der Corona-Krise bis Ende Juni zu verschieben. Das hatte der Bundestag zur Abmilderung der Corona-Folgen beschlossen.
Auch Versicherer wie die Allianz haben sich hier bereit erklärt, Versicherungsbeiträge auf Antrag zu stunden.
Um eine Insolvenzwelle zu vermeiden hat der Bundestag in seinem aktuellen Maßnahmepaket ebenfalls beschlossen, die Regeln zur Anmeldung der Insolvenz zu lockern und betroffenen Betrieben erhebliche Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen. Die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO, § 42 Abs. 2 BGB) für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bleibt bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Das Gesetzespaket umfasst weitere Erleichterungen auch hinsichtlich Steuerzahlungen. Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden, Steuervorauszahlungen können angepasst werden und auf Vollstreckungsmaßnahmen soll weitgehend verzichtet werden.
Finanzielle Engpässe mit der Lebensversicherung überbrücken
Doch Reisewirtschaft, Gastgewerbe und personenbezogene Dienstleister bleiben inklusive dort Angestellter weiter von erheblichen Einschränkungen betroffen. Laut DIHK reichten die aktuellen Umsätze für einen lohnenden Geschäftsbetrieb nicht aus.
Um weiterhin finanzielle Engpässe überbrücken zu können, kündigen viele deshalb vorschnell ihre Lebensversicherung. Dabei gibt es Möglichkeiten, schnell und sicher Mittel aus den Verträgen zu bekommen und dabei die Altersvorsorge zu erhalten.
Wer einfach beim Versicherer kündigt, verliert die Altersvorsorge, den Hinterbliebenenschutz und verzichtet auch noch auf einen wichtigen finanziellen Mehrwert. Deutsche Verbraucher verschenken jedes Jahr insgesamt fast 100 Millionen Euro, weil sie kündigen statt die Police am Zweitmarkt zu verkaufen. Dort gibt es außerdem weitere Möglichkeiten, mithilfe der Lebensversicherung schnell an Geld zu kommen.
Kurze Engpässe kann man zum Beispiel mit einer Beitragspause und einem Dispokredit überbrücken. Mittelfristig können Sie auch Ihre eigene Police beleihen. Das Policendarlehen gibt es im Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu besonders günstigen Konditionen und ohne Schufa-Eintrag. Hier bleibt der komplette Versicherungsschutz (auch Berufsunfähigkeitsschutz) erhalten, genau wie bei einem Verkauf mit Rückerwerbsoption.
Wie gut hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Bitte bewerten Sie mit 5 Sternen.
Es tut uns leid, dass dieser Beitrag für Sie nicht hilfreich war.
Gerne würden wir von Ihnen erfahren, was verbessert werden kann.
Wie können wir den Artikel verbessern?